Covid-19 Regelungen ab dem 10. Juni 2021
Aufgrund der aktuellen Verordnung vom Gesundheitsministerium ist das Betreten einer Sportanlage möglich, wenn man getestet, geimpft oder genesen ist (3G-Regel). Selbsttests auf der Anlage*) werden ebenso wie Schultests anerkannt, bei Kindern unter 10 Jahren entfällt dieser Nachweis. Nähere Informationen finden Sie im Flyer des Österreichischen Tennisverbandes oder im Aushang im Clubhaus.
Bitte beachten Sie unser COVID-19-Präventionskonzept (Hygieneregeln für Spieler, Gesundheits-Check, Hygienemaßnahmen, usw.), das Contact-Tracing und die Registrierungspflicht für den Trainingsbetrieb. Eine entsprechende Liste zum Eintragen liegt im Clubhaus auf. Die Platzreservierung ist weiterhin nur über unser Platzbelegungssystem eversports mit Bekanntgabe des/der Spielpartner möglich.
Durch die 3G-Regel wird der Besuch der Kantine und die Nutzung der Umkleiden & Duschen in unserem Verein wieder möglich.
Wir freuen uns, Ihnen zusätzlich zum reinen Spielbetrieb wieder mehr Komfort und Geselligkeit anbieten zu können.
Bitte beherzigen Sie die nachstehenden 5 einfachen Regeln und bleiben Sie gesund!
*) Selbsttests auf der Anlage: Wird ein Testnachweis nicht vorgelegt, kann ausnahmsweise ein SARS-CoV-2-Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht von befugten Personen des Vereines (Liste im Clubhaus) durchgeführt werden. Das Testkit ist vom zu Testenden selbst mitzubringen. Der Verein stellt keine Testkits zur Verfügung. Das negative Testergebnis ist für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.
Obmann Robert KONRAD und Team